Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren – Erste Schritte Richtung Entbürokratisierung?

Was ist passiert?

In der 7. Stellungnahme der Regierungskommission wurde u. a. vorgeschlagen, die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren umgehend einzustellen. Der Zusammenhang wird über die Pläne der Krankenhausreform und der Entwicklung von Mindeststrukturanforderungen hergestellt.  

Am 18.04.2024 hat der G-BA hierzu den Aufschlag gemacht. In dem Beschluss wurden maßgebliche Anteile der planQI-RL ausgesetzt. Vorbehaltlich der Zustimmung des BMG und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, bezieht sich das Aussetzen auf folgende Regelungen: 

  • Erstellung und Übermittlung von Auswertungsergebnissen an die Krankenhäuser gemäß § 7, 3  
  • Datenvalidierung gemäß § 9,  
  • Neuberechnung gemäß § 10,  
  • Stellungnahmeverfahren gemäß § 11,  
  • Übermittlung von einrichtungsbezogenen Auswertungsergebnissen gemäß § 13 sowie  
  • Veröffentlichung des Berichts des G-BA gemäß § 17  

Zentral ist somit in dieser ersten Phase, dass die Berichte durch das IQTIG und den G-BA entfallen und die Ressourcen beim IQTIG nicht mehr für Stellungnahmeverfahren, Datenvalidierung sowie ggf. erforderlicher Neuberechnung allokiert werden müssen. 

 

Wie geht es weiter? 

Folgt man dem Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), dann wird u. a. § 136 umfänglich überarbeitet – die Passagen zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren sollen im SGB V gänzlich entfallen. 

Mit dieser Überarbeitung wird dann auch die Nutzung der Indikatoren für die Krankenhausplanung auf Landesebene aufgehoben. 

 

Was bedeutet das für Sie auf Klinikebene? 

Die Qualitätsindikatoren der plan. QI-RL werden schon in diesem Jahr ausschließlich nach DeQS-RL ausgewertet. Das bewährte Verfahren, bestehend aus Datenlieferung, Auswertung und Stellungnahmeverfahren gemäß der DeQS-RL, wird somit fortgeführt. Insofern betreuen die zuständigen LAGen Sie auch weiterhin im Verfahren, so dass ein eventuell eingeleitetes Stellungnahmeverfahren bei rechnerischer Auffälligkeit in einem bisherigen planungsrelevanten QI mit der LAG, und nicht mit dem IQTIG, geführt wird. 

Die Darstellung der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren im QS-Monitor in der Indikatorenübersicht bleibt vorerst unverändert, so dass die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren weiterhin erkennbar sind. 

Dem interessierten Leser sei der Verweis auf die tragenden Gründe des G-BA zur Richtlinienänderung angeraten – zentral dabei sicherlich folgende Ausführung: 

„Aus dem laufenden Reformvorhaben des Bundeministeriums für Gesundheit (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) ist bekannt geworden, dass eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren im Zuge der Einführung neuer strukturierter Vorgaben für die Krankenhausplanung vorgesehen ist. Ein Fortführen der ressourcenaufwendigen Prozesse des Verfahrens der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren erscheint in einer Gesamtbewertung daher nicht mehr sinnvoll. Aus den aufgeführten Gründen entscheidet der G-BA, das Verfahrens der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren zeitlich beschränkt auszusetzen. Durch die Aussetzung werden unmittelbar relevante Ressourcen beim IQTIG freigesetzt, die für die dringend erforderliche Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung verwendet werden können.“  (https://www.g-ba.de/downloads/40-268-10464/2024-04-18_PlanQI-RL_IQTIG-Bericht_Verfahrensaussetzung-EJ-2023-2024_TrG.pdf) 

 

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