QFR-Richtlinie – weitreichende Änderungen beschlossen

Der G-BA hat in seiner Sitzung am 18.07.2024 einen Entwurf der unparteiischen Mitglieder angenommen, der weitreichende Aktualisierungen, Präzisierungen und inhaltliche Weiterentwicklungen der QFR-Richtlinie enthält (Tragende Gründe https://www.g-ba.de/downloads/40-268-10692/2024-07-18_QFR-RL_Aenderungen-Paragrafen-1-13-Anlagen-1-2_TrG.pdf).

Damit wird die QFR-Richtlinie an die AWMF-Leitlinie „Empfehlungen für die strukturellen Voraussetzungen der perinatologischen Versorgung in Deutschland“ angepasst.

Darüber hinaus werden neben absoluten Mindestanforderungen (MA) weitere Qualitätsanforderungen (WQA) voneinander abgegrenzt, die je Standort zu erfüllen sind. Auch die Folgen der Nichterfüllung werden in dem gestuften Umsetzungskonzept erläutert und in ihrer monetären Tragweite dezidiert geregelt.

Neuregelungen für die Versorgungsstufen I bis III

Die Nachweispflicht und Strukturabfrage für Versorgungsstufen I bis III wurden ebenfalls neu geregelt. Damit einher geht die Festlegung der elektronischen Meldung. Wie schon bei der QSFFx-Richtlinie praktiziert, muss zukünftig eine Nichterfüllung bzw. die Wiedererfüllung von Merkmalen unverzüglich gemeldet werden. Allerdings wird die Spezifikation des IQTIG dafür derzeit noch erarbeitet.

Weitere Einblicke in die tiefgreifenden Änderungen der Richtlinie erhalten Sie auch auf unserem diesjährigen QS-Forum Kongress, zu dem uns als kompetenter Referent für diesen Themenkomplex Herr Prof. Rainer Rossi (ehemaliger Chefarzt | Vivantes Klinikum Neukölln) zur Verfügung steht.

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