Neues aus der DeQS-Richtlinie für das Erfassungsjahr 2025

Es zeichnet sich immer mehr ab, dass der Eckpunktebeschluss des G-BA erste Früchte trägt (IQTIG-Abschlussbericht „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung: Indikatorensets der Verfahren QS PCI, QS HSMDEF und QS KEP“):

Zum Erfassungsjahr 2025 werden die QS-Verfahren 09/2 (Herzschrittmacher-Aggregatwechsel), 09/5 (Implantierbare Defibrillatoren-Aggregatwechsel) und KEP (Knieendoprothesenversorgung) ausgesetzt.

Die näheren Hintergründe sind ausführlich in den tragenden Gründen zum G-BA Beschluss vom 18.07.2024 beschrieben (G-BA Beschluss).

Die Indikatorensets der Module im QS-Verfahren HSMDEF wurden zum Erfassungsjahr 2025 umfassend überarbeitet. Die Indikatoren der Module 09/2 und 09/5 erfüllten nicht mehr die Eignungskriterien des IQTIG und entfallen damit komplett. Dies hat zur Folge, dass auch die Erfassungsmodule (hier zum Aggregatwechsel) nicht mehr benötigt werden.

Für das Modul QS KEP wird die große medizinische Relevanz bestätigt, deshalb soll es nach umfassender Überarbeitung wieder nach Möglichkeit für das Erfassungsjahr 2026 aktiviert werden. Das Verfahren soll außerdem um eine Patientenbefragung sowie um sozialdatenbasierte Indikatoren erweitert werden.

So weit in aller Kürze zu den gravierendsten Änderungen an der DeQS-Richtlinie, die sich durch den aktuellen G-BA Beschluss ergeben. Sie möchten gerne noch mehr aktuelle Informationen zur DeQS-RL für das Erfassungsjahr 2025 erhalten?  Wie gewohnt halten wir Sie auch dieses Jahr zu diesem und vielen weiteren interessanten Themen auf unserem QS-Forum Kongress am 8. und 9. Oktober 2024 in Darmstadt auf dem Laufenden:

Ausblick auf das Verfahrensjahr 2025: Teil 1 - DeQS-RL

 

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